Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer
Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur.
Darauf weisen die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und Greenpeace Energy hinnlagen mit einem
Energiespeicher
in Form einer Batterie oder Akku verwendet.
Verbraucher können
Steckdosen-Solargeräte zur
privaten Stromerzeugung bis zu einer
Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden,
statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Darauf weisen die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und Greenpeace
Energy hin. Rechtssicher möglich mache dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105,
die am vergangenen Samstag in Kraft getreten ist.
Stromzähler darf sich nicht rückwärts drehen.
Dies gewährleisteten zum Beispiel Stromzähler mit Rücklaufsperre.
Die Umrüstung, in der Regel durch die Netzbetreiber, sei bisher jedoch „häufig an deren mangelnder Kooperation“ gescheitert,
da nur ein Verfahren für die Anmeldung von Stromerzeugungsanlagen über Elektriker existierte.
Mit dem Inkrafttreten der neuen VDE-AR-N 4105 seien alle Netzbetreiber verpflichtet,
auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptieren.
Diverse Netzbetreiber hätten dies bereits in eigene Meldeformulare übersetzt. Für Kunden „konservativer Netzbetreiber“
habe die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ein mit der neuen Norm konformes Meldeformular entwickelt
" Das eigentliche Ziel ist aber eine Regelung für Balkon-Solaranlagen wie in Luxemburg.
Dort sind solche Anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt von jeder Anmeldepflicht befreit.
– Michael Friedrich, Greenpeace Energy"